Immobilienbesichtigung

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Die Besichtigung der Immobilie ist eine der wichtigsten Abläufe bei der Veräußerung einer Immobilie, egal ob Vermietung, Verpachtung oder Verkauf. Nach dem schriftlichen Angebot, in dem alle wichtigen Daten der Immobilie verankert sind, erfolgt als nächster Schritt die Besichtigung.

WICHTIG:

Nehmen Sie sich dafür genügend Zeit und vereinbaren Sie unbedingt einen Termin bei Tageslicht. Wenn möglich nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Besichtigung mit, da diese das Objekt naturgemäß neutraler sehen und auch andere Fragen stellen wird als Sie selbst. Lassen Sie sich alles zeigen und stellen Sie unserem Makler alle Fragen, die Ihnen auf der Seele liegen. Ein guter Makler wird mit Ihnen auch die momentane Wohnsituation besprechen um zu erfahren, was Ihnen am neuen Objekt wichtig ist.

Es ist auch wesentlich besser, dass der Makler die Besichtigungen alleine durchführt, da der Eigentümer immer eher emotional von seinem Objekt schwärmen wird und dabei die Fakten eher nebensächlich behandelt. Der Makler wird das Objekt als solches präsentieren und keine Geschichten darüber erzählen, denn alleine die Fakten sind für den Interessenten ausschlaggebend. 

Als Beleg für die erfolgte Besichtigung, legt Ihnen der Makler eine Besichtigungsbestätigung zur Unterschrift vor, diese dient als Nachweis für den Auftraggeber und ist für eine Anbotslegung als gesetzlicher Terminnachweis relevant, da diese Vorgänge mit mindestens 24h Differenz erfolgen müssen. Wenn für Sie das Objekt in Betracht kommt empfehlen wir, vor Anbotslegung eine Zweitbesichtigung zu vereinbaren, bei der Sie nochmals alle wichtigen Dinge mit dem Makler gemeinsam durchgehen und besprechen, wie auch die Finanzierung, denn auch bei der können wir Ihnen mit verlässlichen Partnern helfen!

Bedenken Sie auch, dass es die perfekte Immobilie selten bis nie gibt, man muss immer einige Abstriche von den eigenen Vorstellungen machen, gute Makler, wie unsere, helfen Ihnen gerne bei der Findung des idealen Mittelweges, bzw. bei einer möglichen Umgestaltung vorhandener Gegebenheiten.

Erst wenn Sie sich absolut sicher sind, dass die Immobilie Ihren Vorstellungen entspricht sollten Sie ein Anbot legen, denn sobald dieses angenommen wird, gilt es als rechtsverbindlich!

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