Sie haben vor Ihr Haus/Ihre Wohnung zu verkaufen? Klingt einfach – ist aber nicht so. Gleich zu Beginn stellt sich folgende Frage: Was ist mein Haus/meine Wohnung wert? Eine Immobilie ohne detaillierte Besichtigung zu bewerten ist unseriös. Das würde man nicht einmal bei einem Gebrauchtwagen machen – und da steht weniger Geld auf dem Spiel.
BEWERTUNGSUNTERLAGEN
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der digitalen Katastralmappe
- Auszug aus dem Grundstückverzeichnis
- Bauplatzbewilligung bzw. –erklärung
- Baubewilligung
- Behördlich genehmigter Bauplan
- Benützungsbewilligung
- Bauabrechnungen
- Kaufverträge
- Kostenvoranschläge
- Mietverträge (und Abrechnungen)
- Einheitswertbescheid
- Leibrentenverträge
- Teilungsplan
- Energieausweis
WERTBEGRIFFE: VERKEHRSWERT – KAUFPREIS – EINHEITSWERT
Verkehrswert:
Der unter normalen Umständen für eine Immobilie zu erzielende Preis – dabei werden Faktoren wie Lage, Bauqualität, Ausstattung und aktuelle Marktsituation berücksichtigt. Bestimmt wird er üblicherweise von einem Sachverständigen.
Kaufpreis:
Muss nicht dem Verkehrswert entsprechen – subjektive Vorstellungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Einheitswert:
- Aufgrund Bewertungsgesetz vom Finanzamt bestimmt
- Bildet Besteuerungsgrundlage von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer bei Tod/Schenkung
- Stimmt nicht mit dem Verkehrswert überein
