Immobilienbewertung

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Sie haben vor Ihr Haus/Ihre Wohnung zu verkaufen? Klingt einfach – ist aber nicht so. Gleich zu Beginn stellt sich folgende Frage: Was ist mein Haus/meine Wohnung wert? Eine Immobilie ohne detaillierte Besichtigung zu bewerten ist unseriös. Das würde man nicht einmal bei einem Gebrauchtwagen machen – und da steht weniger Geld auf dem Spiel.

BEWERTUNGSUNTERLAGEN

  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus der digitalen Katastralmappe
  • Auszug aus dem Grundstückverzeichnis
  • Bauplatzbewilligung bzw. –erklärung
  • Baubewilligung
  • Behördlich genehmigter Bauplan
  • Benützungsbewilligung
  • Bauabrechnungen
  • Kaufverträge
  • Kostenvoranschläge
  • Mietverträge (und Abrechnungen)
  • Einheitswertbescheid
  • Leibrentenverträge
  • Teilungsplan
  • Energieausweis

WERTBEGRIFFE: VERKEHRSWERT – KAUFPREIS – EINHEITSWERT

Verkehrswert:
Der unter normalen Umständen für eine Immobilie zu erzielende Preis – dabei werden Faktoren wie Lage, Bauqualität, Ausstattung und aktuelle Marktsituation berücksichtigt. Bestimmt wird er üblicherweise von einem Sachverständigen.

Kaufpreis:
Muss nicht dem Verkehrswert entsprechen – subjektive Vorstellungen zwischen Verkäufer und Käufer.

Einheitswert:

  • Aufgrund Bewertungsgesetz vom Finanzamt bestimmt
  • Bildet Besteuerungsgrundlage von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer bei Tod/Schenkung
  • Stimmt nicht mit dem Verkehrswert überein

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